Berlin – Die Energiewirtschaft hat die Vorschläge der Bundesregierung zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor scharf zurückgewiesen. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Energie und Klima (BMWK) stelle in Teilen einen „erheblichen, unverhältnismäßigen und damit nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen“ dar, sagte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der „Welt am Sonntag“.
Der Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, warnte, dass durch das Gesetz „die Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden gefährdet wird.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Dienstag vergangener Woche den Entwurf eines Gasreduktionsgesetzes als „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung an das Parlament in die Ressortabstimmung gegeben. Er sieht vor, dass das Wirtschaftsministerium durch eine „Verordnungsermächtigung“ befugt wird, die Erdgas-Verstromung in Deutschland für einen Zeitraum von sechs Monaten zu reduzieren oder ganz zu unterbinden, sobald eine Gefährdung „der Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems nicht ausgeschlossen werden kann.“ Zusätzlich will das Ministerium eine Strafzahlung („Pönale“) auf die Stromproduktion in Gaskraftwerken verhängen dürfen. Sogenannte Kraft-Wärme-Kraftwerke (KWK), die auch Fernwärmenetze speisen, sind von den Eingriffen nicht grundsätzlich ausgenommen. „Der BDEW lehnt die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Form ab“, erklärte der von der früheren Grünen-Politikerin Kerstin Andreae geleitete Energieverband dem Bericht zufolge. Es sei unverantwortlich, dass unter den Gaskraftwerken selbst Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betroffen sein können, obwohl sie für den Betrieb von Fernwärmenetzen in den Städten gebraucht werden. „Der Gesetzentwurf“, warnt der BDEW weiter, habe eine „hohe Tragweite und Signalwirkung auf den Markt sowie künftig nötige Investitionen in wasserstofffähige Kraftwerke“.
Foto: Gas-Anschluss (dts)