Berlin – Der nach eigener Darstellung offiziell aufgelöste „Flügel“ innerhalb der AfD wird im aktuellen Berliner Verfassungsschutzbericht offenbar nicht mehr erwähnt. Auch der AfD-Landesverband taucht, wie schon im vergangenen Jahr, im alljährlichen Behördenbericht nicht auf, berichtet der RBB. Damit weicht die Behörde von ihrer Einschätzung im Vorjahr ab, als sie den Flügel als „erwiesen rechtsextremistische Bewegung“ bezeichnet hatte.
Außerdem war im Verfassungsschutzbericht 2020 in Bezug auf den Flügel von einer „völkisch-nationalistischen Sammlungsbewegung“ die Rede. Der AfD-Landesverband hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht im August die Löschung einzelner Angaben zu Anhängern des „Flügels“ aus dem Verfassungsschutzbericht 2020 durchgesetzt. Die AfD hatte ebenfalls durchsetzen wollen, dass die Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall durch die den Berliner Verfassungsschutz unterlassen wird. Dies lehnte das Gericht jedoch ab.
Foto: Alternative für Deutschland (AfD) (dts)