Online Finanzdienstleistung

EU will strengere Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

Die EU-Kommission hat strengere Verbraucherschutzvorschriften für Online-Finanzdienstleistungen verabschiedet.

Ziel sei es, die Verbraucherrechte zu stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt zu fördern, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Der Vorschlag enthält mehrere Maßnahmen, unter anderem eine einfachere Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts.

Um Verbrauchern die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, sollen Unternehmer bei elektronischen Verkäufen eine Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen. Zudem sollen die Vorschriften darüber, wie und wann welche vorvertraglichen Informationen bereitzustellen sind, klarer ausgestaltet werden. So soll der Verkäufer zum Beispiel verpflichtet werde, vorab bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise die E-Mail-Adresse des Unternehmers, etwaige versteckte Kosten oder das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung.

Die Informationen müssen laut EU-Kommission zudem deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden – Vorschriften für die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen sollen eingeführt werden. Weitere Maßnahmen betreffen besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet, die Durchsetzung sowie die Harmonisierung der Rechtsvorschriften. „So wie sich die Welt der Finanzdienstleistungen weiterentwickelt, müssen auch unsere Vorschriften auf dem neuesten Stand sein“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

„Die Digitalisierung und die sprunghafte Zunahme neuer Finanzprodukte haben diesen Sektor in den letzten zwanzig Jahren grundlegend verändert, und die jüngsten Ausgangsbeschränkungen infolge der Covid-Krise haben gezeigt, dass ein effizienterer und modernerer Rechtsrahmen für Fernfinanzdienstleistungen wichtiger denn je ist.“ Auch wenn die Risiken und Herausforderungen unterschiedlich ausfallen könnten, liege der Fokus der auf der Sicherheit der Verbraucher. Der Vorschlag der Kommission wird in einem nächsten Schritt im Rat und im Europäischen Parlament erörtert.

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