Der Bundestag hat das sogenannte „Steuerentlastungsgesetz“ mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen.
Nur CDU/CSU stimmten dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Das Gesetz sieht eine Entlastung der Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor.
Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten – und das zum ersten Mal seit 2011. Er steigt von bisher 1.000 auf 1.200 Euro.