Die Unfallversicherung kann die Kirchen nach Einschätzung des Sozialrechtlers Martin Schafhausen zwingen, ihr gegenüber Missbrauchsfälle offen zu legen.
Die Arbeitgeber seien gesetzlich verpflichtet, an der Feststellung des Versicherungsfalls mitzuwirken, sagte der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“. Wenn die Kirche die Archive nicht öffnen wolle, dann halte er das für rechtswidrig.
Die Berufsgenossenschaft VBG, einer der größten Unfallversicherer, hatte die katholische Deutsche Bischofskonferenz sowie die Evangelische Kirche in Deutschland überraschend aufgefordert, sexuellen Missbrauch an Ehrenamtlichen zu melden. Die VBG nennt in Briefen an die Kirchenleitungen Fälle ehrenamtlicher Ministranten sowie von Leitern von Jugendgruppen, denen Geistliche sexualisierte Gewalt angetan haben. Sie ruft Betroffene auf, sich selbst zu melden.
Trotz der Aufforderung seien solche Verfahren „keine Selbstläufer“, so Schafhausen. Jedoch sei es im Opferrecht bekannt, dass sexualisierter Gewalt ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein könne. Die Unfallversicherung könne sich Geld über höhere Beiträge zurückzuholen.
„Das Recht der Unfallversicherungsträger kennt sehr wohl Zuschläge für Schadensereignisse in bestimmten Branchen“, sagte Schafhausen. „Höhere Beiträge könnten die Kirchen schon treffen.“