„Einfach geil für Partymäuse – jetzt lossniffen“. Das neue weiße Pulver „geileszeug“ verspricht Erfrischung und einen Push für Enthusiasten, Expresslerner, Partyqueens und noch viele mehr. Gut, aber auch irgendwie nicht ganz legal, oder? Was hat es also mit diesem „geilen“ Zeug auf sich? Kann man neuerdings Partydrogen wie bei der Netflixserie „How to sell Drugs online fast“ einfach so im Internet bestellen? Verstößt man dabei nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Quelle: Kanzlei WBS