Impfpflicht

Ab Mittwoch gilt Impfpflicht im Gesundheitswesen

Ab Mittwoch gilt Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen. Jetzt haben die noch nicht geimpften Angestellten in Gesundheits- und Pflegeberufen noch bis Dienstag zeit die Erstimpfung, beziehungsweise einen Impftermin nachzuweisen. 2 Wochen später müssen die Einrichtungen, die Angestellten melden, die über keinen Impfschutz verfügen und wie Sie personell aufgestellt sind. Ab dem Datum, haben Beschäftigte noch eine Frist die Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen einzureichen, oder einen Nachweis über den Genesenen Status, oder die entsprechende Erstimpfung.

Die aktuelle Infektionslage ist auf einem Höchststand und wir befinden uns in der 6. Welle. Von den Zahlen her scheint es ein Guter Termin zu sein für die Einführung der Impfpflicht für Gesundheitsberufe.

Am 17.03.2022 wird auch das Thema Impfpflicht im Bundestag für die Allgemeinheit diskutiert und abgestimmt. Es wurden mehrere Vorschläge zur Umsetzung einer generellen Impfpflicht eingereicht. Die Entscheidung wird unabhängig von der Partei von den jeweiligen Abgeordneten getroffen. Ob nun die Impfpflicht für alle kommen wird, bleibt abzuwarten.

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