Weiterarbeiten trotz Impfpflicht in Kliniken? Ja dies ist Möglich rund 10% der Angestellten haben einen ungeklärten Status. Die Impflicht kommt ab dem 16.3.2022 für Angestellte in Kliniken, jedoch werden die Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt Einzelfallentscheidungen treffen müssen.
Aktuell kann man aus gesundheitlichen Gründen sich von der Impfpflicht befreien lassen und weiter arbeiten. On bis dahin die Omikronwelle schon gebrochen ist und überhaupt noch die Notwendigkeit besteht hier im Einzelfall eine Arbeitsverbot vom Gesundheitsamt zu erteilen bleibt abzuwarten.
An diesem Beispiel kann man sehr deutlich sehen, wie lange es dauert, wenn eine Entscheidung getroffen werden bis zu Ihrer Umsetzung und ob Sie bis dahin durch die Veränderungen überhaupt noch Sinnhaft sind.