Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat angesichts der Aussetzung von Asyl-Entscheidungen mehrerer Staaten zu Syrien die Einhaltung des Asylrechts angemahnt. Man nehme die Entscheidung einer Reihe von Staaten zur Kenntnis, die Asylentscheidungen über syrische Anträge auszusetzen, teilte das UNHCR am Dienstag mit. Auch das deutsche Bamf hatte am Montag erklärt, die Prüfung syrischer Asylanträge vorerst zu stoppen.
Allerdings mahnte das UNHCR: „Diejenigen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, haben das Recht, Sicherheit zu suchen und das Recht, Asyl zu beantragen. Daher ist es wichtig, dass Syrer, die gezwungen sind, aus dem Land zu fliehen, Zugang zum Hoheitsgebiet erhalten – jeder.“
Wer internationalen Schutz suche, müsse Zugang zu Asylverfahren haben. „Jeder, der internationalen Schutz sucht, muss die Möglichkeit haben, Zugang zu Asylverfahren zu erhalten, und sein Antrag muss vollständig und individuell auf seine Begründetheit geprüft werden, in Übereinstimmung mit angemessenen Verfahrensgarantien“, mahnte die Behörde.
Millionen syrischer Flüchtlinge, die sich noch im Ausland aufhalten, versuchten abzuschätzen, „was die sich rasch verändernde Situation bedeutet“, hieß es. „Sie überlegen, wie sicher Syrien sein wird und inwieweit ihre Rechte geachtet werden, bevor sie sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage für eine Rückkehr entscheiden können. Dazu muss ihnen der nötige Raum gegeben werden, ohne dass sie unter Druck gesetzt werden“, erklärte das Kommissariat.
Das UNHCR bekräftigte zugleich, „dass alle Flüchtlinge das Grundrecht haben, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl in ihr Herkunftsland zurückzukehren, und dass jede Rückkehr freiwillig, würdevoll und sicher sein muss“.
Man sei bereit, „Flüchtlingsrückkehrer zu unterstützen, wenn die Bedingungen es zulassen“ und man betone, „dass Syrer in Zeiten der Ungewissheit die Möglichkeit haben sollten, die Bedingungen nach der Rückkehr flexibel zu beurteilen, zum Beispiel durch `Go and See`-Besuche“, teilte das UNHCR mit.
Foto: UNHCR (Archiv) [dts]