Die Medizinerin Kristina Hänel hat die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 begrüßt. Es sei grundsätzlich richtig, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen, sagte die Ärztin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Der Paragraf 218 StGB hat in über 150 Jahren Leid, Krankheit und Tod für unzählige Betroffene mit sich gebracht, aber Abtreibungen niemals verhindert.“
Die Herausnahme aus dem Strafgesetzbuch würde auch endlich eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkassen bedeuten, so Hänel. Die Politik habe jetzt die Aufgabe, die Empfehlungen umzusetzen, forderte die Medizinerin. Dabei müsse der Zugang zu Beratung und die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch gewährleistet bleiben. Eine Beratungspflicht halte sie dagegen nicht für sinnvoll.
Die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel war in den vergangenen Jahren durch ihren Einsatz für ein liberaleres Abtreibungsrecht bundesweit bekannt geworden. Dabei ging es unter anderem um das mittlerweile erreichte Recht, als Arzt über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.
Laut einem Medienbericht spricht sich eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Expertenkommission dafür aus, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren.
Foto: Ärztehaus (Archiv) [dts]