Opfer von häuslicher Gewalt sollen es in Zukunft leichter haben, sich auch räumlich von ihren Peinigern zu trennen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
„Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen“, sagte Hubig. Wer häusliche Gewalt erlebt habe, solle sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterbezahlt werden müssen.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zu Gunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhängig sind. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen – allerdings bisher nur für die gewaltbetroffene Person selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.



