Ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) kommt zu dem Ergebnis, dass die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplante Begrenzung der Pachthöhe für Windräder die Kosten der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den kommenden zwei Jahrzehnten um Milliardenbeträge verringern könnte. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Untersuchung. Demnach sind bis 2045 Einsparungen von bis zu 37 Milliarden Euro möglich. In entsprechender Höhe würde der Bundeshaushalt entlastet.
Das Gutachten zeigt die Bandbreite möglicher Wirkungen einer Pachthöhenbegrenzung auf. Dabei vergleicht es den in Reiches geplanter EEG-Novelle vorgesehenen Pachtsatz von 3,5 Prozent mit Pachtsätzen von fünf Prozent, zehn Prozent und 20 Prozent des Jahresumsatzes. Vergleicht man den Pachtsatz von 3,5 Prozent mit einem Pachtsatz von fünf Prozent, ergeben sich laut Gutachten bis 2045 kumulierte Einsparungen von drei Milliarden Euro. Zieht man einen Pachtsatz von 20 Prozent heran, steigt das Einsparpotenzial dem Gutachten zufolge auf den Wert von 37 Milliarden Euro.
In Auftrag gegeben hat das Gutachten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der sich schon lange für eine Begrenzung der Pachten einsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte dem „Handelsblatt“: „Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließt, entlastet den Bundeshaushalt und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ohne die Ausbauziele zu gefährden.“ Es sei „nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhen zu subventionieren“.



