Wirbel um Hausdurchsuchung nach mutmaßlicher Habeck-Beleidigung

Eine polizeiliche Hausdurchsuchung bei einem Rentner in Bayern, der zuvor Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Internet beleidigt haben soll, sorgt in sozialen Medien für Aufsehen.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte am Freitag, dass einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge vorgeworfen werde, im Frühjahr oder Sommer Habeck „über das Internet“ beleidigt zu haben, und dass es am Dienstag bei dem Beschuldigten deswegen eine Wohnungsdurchsuchung gegeben habe. Der Tatverdächtige habe auf der Internetplattform „X“ (früher: Twitter) eine Bilddatei hochgeladen, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf Professional“ zeige. Durch Habeck sei Strafantrag gestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Tatverdacht „einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB“. Der Durchsuchung sei eine richterliche Anordnung vorangegangen, Polizeibeamte der Kriminalpolizei Schweinfurt hätten sie durchgeführt. Dabei sei ein ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt worden.

Außerdem bestehe aber auch „der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist“, wie es weiter von der Staatsanwaltschaft hieß. Die Wohnungsdurchsuchung sei zudem „im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ erfolgt. Die weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten würden durch die Kriminalpolizei Schweinfurt und die Staatsanwaltschaft Bamberg geführt.

Heftige Kritik an dem Vorgehen gab es umgehend von der AfD. Lena Kotré, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag und Rechtsanwältin stellte nach eigenen Angaben ihrerseits nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hausdurchsuchung. „Dass sich ein Rentner wegen eines satirischen Memes ausgerechnet wegen `Volksverhetzung` verantworten muss und ihm die Wohnung von der Polizei auseinandergenommen wird, ist eindeutig Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB)“, teilte sie mit. Das müsse auch den beteiligten Beamten klar gewesen sein. Es werde sich niemand damit herausreden können, er habe „nur Anweisungen ausgeführt.“


Foto: Robert Habeck (Archiv) [dts]

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