Verfassungsrichterin rät Parlamenten zu „vorausschauendem Handeln“

Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, ermuntert Parlamente im Bund und in den Ländern, Lehren aus der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags zu ziehen. Auch wenn es nicht ihre Aufgabe sei, Ratschläge zu erteilen, sagte König der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe): „Vorausschauendes Handeln auch in Bezug auf die Geschäftsordnungen der einzelnen Parlamente ist sicherlich nicht verkehrt.“

König begrüßte die Debatte über Schutzmaßnahmen für das Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz – und mahnte dazu, es nicht bei der Debatte zu belassen. „Ich denke und hoffe, dass das Vorhaben noch vor der nächsten Bundestagswahl zu einem erfolgreichen Ende gebracht wird“, sagte sie. Auf die Frage, wer im Ernstfall die Demokratie verteidige, sagte König: „Alle sind aufgerufen, wenn sie unsere Demokratie erhalten wollen, sich dafür einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht allein könnte die Demokratie nicht retten.“

Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags wurde von einem AfD-Politiker als Alterspräsident geleitet; das Landesverfassungsgericht musste eingreifen, um Rechtsklarheit herzustellen.


Foto: Doris König (Archiv) [dts]

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