Auch nach dem Bruch der Ampelkoalition in Berlin setzt der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) darauf, dass es in Deutschland möglichst bald einen Rechtsrahmen für die Verkehrsdatenspeicherung gibt.
Auf die Frage, ob das Ampel-Aus eine Chance in dieser Frage sogar eine Chance sein könnte, weil das Veto der FDP jetzt wegfällt, sagte Reul der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, dass es jedenfalls wichtig wäre, „dass es nun auch bei Fragen der inneren Sicherheit nicht zum Stillstand kommt“.
Faktisch gebe es längst eine klare Mehrheit für die Verkehrsdatenspeicherung im Bundestag. Zudem verwies er darauf, dass die jeweils von CDU und Grünen gemeinsam regierten Bundesländern nach dem Terroranschlag von Solingen eine entsprechende Bundesratsinitiative hinbekommen hätten. Es müsse möglich sein, das endlich zu regeln. „Wir werden jedenfalls nicht lockerlassen.“
Das Umdenken der Grünen beim Thema Verkehrsdatenspeicherung habe nach den Kindesmissbrauchskomplexen wie in Lügde und Bergisch Gladbach eingesetzt, sagte Reul der FAS. „Ich war in der Sache schon lange im vertrauensvollen Gespräch mit den Grünen, auch als sie in Nordrhein-Westfalen noch in der Opposition waren.“
Das vom bisherigen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte „Quick Freeze“-Verfahren verwarf Reul als untauglich. „Jeder, der sich fachlich damit beschäftigt, weiß, dass es sich um Etikettenschwindel handelt.“ Denn nicht alle Telekommunikationsunternehmen speicherten automatisch Daten, weil sie nach aktueller Rechtslage ja auch nicht dazu verpflichtet seien. „In solchen Fällen liefe `Quick Freeze` per se ins Leere. Denn wo nichts mehr ist, kann auch nichts `eingefroren` werden. Und selbst wenn Daten da sind, dürften sie nach diesem Verfahren erst ab Beginn des Bekanntwerdens der Straftat gesichert werden“, so Reul.
Bei allen Taten, die sich über die Strecke entwickelten, wo Verläufe nachgewiesen werden müssten, helfe „Quick Freeze“ also kein bisschen. „Der Ermittlungserfolg im Kampf gegen Terrorismus und Kindesmissbrauch oder auch bei der organisierten Kriminalität darf aber nicht vom Zufall abhängen“, sagte Reul. „Wie lange wollen wir es noch verantworten, massenweise Pädokriminelle davonkommen zu lassen und ihren Opfern nicht zu helfen?“
Die von Gegnern angeführte Rechtsunsicherheit bei der Speicherung von Telekommunikationsdaten gebe es nicht mehr. Durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2022 und aus diesem Jahr sei die Sache geklärt. Mit Letzterem habe der Gerichtshof die unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen und ihnen zuzuordnender Identitätsdaten nun nicht mehr nur allein auf die Zwecke des Schutzes der nationalen Sicherheit, des Kampfes gegen schwere Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit begrenzt.
Ausdrücklich habe das Gericht diese Form der Verkehrsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Straftaten im Allgemeinen geöffnet, sagte Reul der FAS. „Wir sind uns mit den Grünen einig, dass es höchste Zeit ist, den Rechtsrahmen nach strengen rechtsstaatlichen Maßgaben auszuschöpfen. Auch der Richterbund spricht sich für eine Speicherung von IP-Adressen aus. Wer jetzt noch dagegen agitiert, ist ideologisch verhärtet, verbreitet oftmals gezielt Unwahrheiten und muss sich selbst die Frage stellen, ob er damit leben kann, wenn zum Beispiel Missbrauch nicht gestoppt wird.“
Foto: Herbert Reul (Archiv) [dts]