Im Jahr vor der Reform der Grundsteuer haben viele Kommunen die Hebesätze deutlich erhöht. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Auswertung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Demnach setzten 160 Kommunen in diesem Jahr den Hebesatz der Grundsteuer B nach oben, nur drei reduzierten ihn. Im Vorjahr standen 103 Steigerungen acht Senkungen gegenüber. Der durchschnittliche gewogene Hebesatz erhöhte sich auf 568 Prozent – ein Plus von 14 Punkten gegenüber 2023. „Das ist die größte Erhöhung des durchschnittlichen Hebesatzes seit zehn Jahren“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Betrachtet wurde die Entwicklung der Hebesätze 2024 in allen bundesweit 711 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern.
Auch die für Kommunen wichtige Gewerbesteuer wurde in diesem Jahr in vielen Städten erhöht. Der gewogene Hebesatz stieg 2024 im Mittel von 435 Prozent auf 437 Prozent. Es ist laut DIHK das erste Mal seit fünf Jahren, dass der Durchschnittssatz überhaupt steigt. Die Zahl der Gemeinden, die den Hebesatz erhöhten, verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr von 51 auf 105. „Der Reflex, die Steuern weiter zu erhöhen, ist aus Sicht der Kommunen angesichts der ungebremsten Ausgabendynamik zwar nachvollziehbar, er hat aber schon auf mittlere und erst recht auf längere Sicht fatale Folgen“, sagte Wansleben. Weitere Erhöhungen der Steuerbelastungen für Unternehmen verschlechterten deren Wettbewerbsposition. Das wirke sich negativ auf die Investitionstätigkeit und damit die Stärke der Regionen aus.
Vertreter kommunaler Spitzenverbände verteidigten die Hebesatz-Steigerungen. „Kommunen haben oftmals keine andere Wahl angesichts deutlich steigender Sozial- und Personalausgaben und nur mäßig wachsender Steuereinnahmen“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Ähnlich äußerte sich André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Er geht davon aus, dass es in Zukunft zu weiteren Steigerungen kommt. „Angesichts weiter förmlich explodierender Ausgaben kann eine Erhöhung der kommunalen Steuern nicht ausgeschlossen werden“, sagte Berghegger auf die Frage, ob er 2026 mit einem Nachholeffekt wegen der von der Politik versprochenen Aufkommensneutralität im Grundsteuerreformjahr 2025 rechnet.
Foto: Wohnhäuser (Archiv) [dts]