Berlins Justizsenatorin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes, Felor Badenberg (CDU), hält eine Prüfung eines Verbots der gesamten AfD für zu riskant, sieht jedoch Chancen für ein Verbot einzelner Landesverbände. „Bei der aktuellen Debatte über ein Verbot der AfD werden die rechtlichen Voraussetzungen mit der Frage, ob es politisch angezeigt ist, leider vermischt“, sagte die CDU-Politikerin dem „Spiegel“.
Die Hürden für ein Parteiverbot seien „zu Recht sehr hoch“. Für ein Verbot müsste die AfD „nicht nur erwiesenermaßen verfassungsfeindlich sein, sondern sie muss auch aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der demokratischen Grundordnung hinarbeiten“, so Badenberg. Vor diesem Hintergrund rate sie „dringend davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt einen Verbotsantrag für die Bundespartei zu stellen“, sagte sie. „Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, ist groß.“
Anders sehe es bei einzelnen Landesverbänden aus, die der Verfassungsschutz bereits seit Längerem als erwiesen rechtsextrem einstuft. „Ein Antrag, die AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu verbieten, hätte echte Erfolgschancen“, sagte Badenberg. Auch ein Verbot der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative „sollte in Betracht gezogen werden“, womöglich könnten auch einzelnen Politikern der Partei Grundrechte entzogen werden.
Vor ihrem Wechsel in die Politik 2023 war Badenberg Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz und hatte dort maßgeblich dazu beigetragen, dass die AfD von der Behörde beobachtet wird. Aktuell sammelt eine Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Ostbeauftragten Marco Wanderwitz Unterstützer für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht.
Foto: Felor Badenberg (Archiv) [dts]