Wirtschaftsflügel der Union will „Integrationsverträge“

Der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU fordert eine massive Begrenzung der Zuwanderung und eine verbindlich vereinbarte Integrationsleistung von Menschen, die dauerhaft in Deutschland Schutz suchen.

„Wir schlagen einen Integrationsvertrag vor. Dieser muss glasklar regeln, was ein Zuwanderer erwarten kann, aber auch beitragen muss, wenn er in unserem Land Schutz sucht“, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, der „Welt“. „Wer unsere Werte und Gesetze nicht achtet, wer sich weigert, unsere Sprache zu lernen, oder wer nicht für sich selbst sorgen will, darf und kann sich nicht auf unsere Solidarität verlassen.“

In einem Positionspapier der MIT, das der Wirtschaftsflügel als Vorschlag für das Bundestagswahlprogramm von CDU und CSU vorgelegt hat, sollen sich sämtliche Zuwanderer, die Schutz in Deutschland suchen, also aus humanitären Gründen ins Land kommen wollen, unter anderem künftig in einer individuellen Vereinbarung verpflichten, „innerhalb von maximal 18 Monaten den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne staatliche Unterstützung zu bestreiten“. Sie sollen zusagen, je nach Vorkenntnissen entsprechende Niveaus beim Erwerb der deutschen Sprache zu erreichen und eine Ausbildung zu beginnen oder abzuschließen, sofern eine solche bislang nicht absolviert wurde. Das ist ein Ausschnitt der Vorschläge.

„Eine unentschuldigte Nichterfüllung des Integrationsvertrags führt zur Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis, zur Ausreisepflicht und zu einer Wiedererteilungssperre“ für künftige Aufenthalte, heißt es in dem Papier, über das die „Welt“ berichtet. Die Kommunen sollen bundesweit über bestehende Strukturen hinausgehend dazu verpflichtet werden, Stellen für Integrationsmanagement einzurichten. Als Teil dessen sind sogenannte Integrationsmanager vorgesehen, die anders als bisherige Funktionsträger mit vergleichbarem Aufgabenspektrum Zuwanderer nicht nur unterstützen, sondern auch „die Fortschritte der Zuwanderer kontrollieren und bei Fehlentwicklungen eingreifen“, wie es in dem Papier heißt. Zuwanderer sollen sich darüber hinaus vorrangig nur noch dort im Land niederlassen dürfen, wo es ausreichend offene Stellen gibt – also Nachfrage nach Arbeitskräften besteht und damit die Voraussetzung dafür, selbst für das eigene Auskommen zu sorgen.

Wer das Land verlassen muss, soll in Ausreisearrest „mit drei Wänden“ genommen werden – das heißt, dass die betroffene Person von dort jederzeit in das Heimatland ausreisen kann, aber nicht in ein weiteres EU-Land oder zurück nach Deutschland. Jede Abschiebung „führt zu einem dauerhaften Einreiseverbot in die Europäische Union“, heißt es in einer Passage des Papiers.

Grundsätzlich will der Wirtschaftsflügel der Union die Zahl derer, die unmittelbar an den deutschen Grenzen um Schutz ersuchen, auf ein Minimum begrenzen: Wer bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt hat, soll automatisch an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden. Außerdem müsse „die dauerhafte Schließung der EU-Außengrenzen bei konsequenten Zurückweisungen aller nichteinreiseberechtigter Personen“ verfolgt werden, lautet die zentrale Forderung. Dennoch soll die Aufnahme von Schutzsuchenden weiter möglich sein: aus humanitären Gründen über die freiwillige Aufnahme von Kontingenten nach einem Auswahlverfahren in Ländern außerhalb der EU.


Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv) [dts]

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