Vollstreckte Bußgelder wegen Schwarzarbeit deutlich gestiegen

Die Summe der von Zollbeamten vollstreckten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Schwarzarbeit in deutschen Betrieben ist im vergangenen Jahr drastisch gestiegen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums unter Leitung von Christian Lindner (FDP) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Bundestag hervor, über die die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Die zuständige Zoll-Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat demnach 2023 rund 96 Millionen Euro an Bußgeldern eingezogen – und damit drei Mal so viel wie noch 2022.

Die durch Schwarzarbeit festgestellten Schäden insgesamt lagen erheblich höher bei rund 615 Milliarden Euro. Die Schadenssumme umfasst den festgestellten Sozialversicherungsschaden, den Steuerschaden aufgrund eigener Ermittlung der FKS, den Steuerschaden der Landesfinanzverwaltung sowie den sonstigen Schaden, schreibt das Ministerium. Die Schadenssumme ist den FKS-Daten zufolge 2023 gegenüber 2022 um etwa 70 Milliarden Euro gesunken.

Durch die Mithilfe der Finanzkontrolleure konnte die Rentenversicherung bei Arbeitgebern und Beschäftigten hohe Nachforderungen stellen. Im Jahr 2023 seien von den Trägern der Rentenversicherung „Nachforderungen im Zusammenhang mit Feststellungen bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Höhe von 513.333.762,61 Euro ohne Säumniszuschläge geltend gemacht“ worden, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums.

Das BSW forderte größere Anstrengungen im Kampf gegen Schwarzarbeit. „Nur ein Bruchteil – in den meisten Jahren weniger als fünf Prozent – des festgestellten, durch Schwarzarbeit verursachten Sozialversicherungs- und Steuerschadens kann durch verhängte Verwarnungs- und Bußgelder wieder reingeholt werden. Das ist eine inakzeptable Belastung der öffentlichen Haushalte“, sagte Alexander Ulrich, sozialpolitischer BSW-Sprecher im Bundestag. „Die Quote muss steigen, dafür braucht es jedoch mehr Überprüfungen, mehr kompetentes Personal und mehr Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, so Ulrich.


Foto: Zoll (Archiv) [dts]

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