Das Bundesjustizministerium will Gerichten den Umgang mit elektronischen Behördenakten erleichtern. Dazu wurde am Montag ein Verordnungsentwurf veröffentlicht, mit dem die Standards für die Übermittlung an die Gerichte vereinheitlicht werden sollen.
Bisher werden die Akten demnach sehr uneinheitlich und überwiegend ohne maschinenlesbaren Datensatz übermittelt, was die Handhabung durch die Justiz „erheblich“ erschwere. Die Verordnung sieht bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen vor. So werde auch die Übermittlung über Ländergrenzen hinweg erleichtert, so das Ministerium.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die Verordnung als „Baustein zur Stärkung der Gerichte“. Es reiche demnach nicht aus, dass die Akten bei den Behörden und in der Justiz elektronisch geführt werden. „Wir müssen auch sicherstellen, dass diese unkompliziert von A nach B übermittelt werden und die Gerichte diese unkompliziert und schnell lesen und nutzen können.“
Konkret sieht die Verordnung unter anderem vor, dass elektronische Dokumente einer Akte grundsätzlich „auf dem sicheren Übermittlungsweg“ zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach der Behörde und der elektronischen Poststelle des Gerichts zu übermitteln sind. Für die Übermittlung wird das Dateiformat PDF festgelegt. Es werden zudem Mindestanforderungen an einen strukturierten maschinenlesbaren Datensatz festgelegt, der einer elektronischen Akte bei der Übermittlung beigefügt werden soll.
Der Referentenentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Bis zum 6. Dezember gibt es Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Foto: Justizvollzugsbeamter (Archiv) [dts]