Das Bundesinnenministerium hat Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Man werde die rechtlichen Grundlagen des neuen Asylsystems „umfassend eins zu eins umsetzen“, teilte das Ministerium am Samstag mit.
„Wir setzen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem mit Hochdruck um“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die europäischen Gesetze sind bereits beschlossen, das deutsche Recht passen wir jetzt an. Unsere Gesetzentwürfe hierzu haben wir schon jetzt vorgelegt – und setzen damit auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt.“ Man werde sich „auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen“, so Faeser.
Die Umsetzungszeit für das neue europäische Recht läuft bis Mitte 2026, ab dann gelten die neuen Regelungen. Schon bis dahin sollen in Deutschland bestehende rechtliche Spielräume genutzt werden, um im Flughafenverfahren bereits Kriterien anzuwenden, die künftig nach dem GEAS gelten. Diese Verfahren könnten dadurch erweitert werden auf Personen aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent, so das Innenministerium. Dies werde aktuell geprüft und mit der EU-Kommission beraten.
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