DGB mahnt zügige Verlängerung der Mietpreisbremse an

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen umzusetzen, um Mietpreise zu dämpfen und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. „Um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss die Bundesregierung endlich die Mietpreisbremse verlängern und Mieterhöhungen begrenzen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„Letzteres, indem sie die sogenannten Kappungsgrenzen senkt. Beide Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag. Das Bundesjustizministerium sitzt eine Novellierung des Mietrechts aber offenbar aus“, so Körzell.

In Deutschland war die Zahl der Menschen, die von ihrem Wohnort zur Arbeit pendeln müssen, zuletzt gestiegen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gab es im vergangenen Jahr 20,5 Millionen Pendler, 7,5 Millionen von ihnen mussten sogar mehr als 30 Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen.

Dem DGB zufolge müsse der Bund auch endlich in langfristig bezahlbaren Wohnraum investieren. Bis dahin sei eine Atempause für die Mieter nötig – durch einen auf sechs Jahre befristeten Mietenstopp.

Laut BBSR Pendlerstatistik Jahr 2023 übt unter 80 Großstädten weiterhin München die größte Anziehungskraft für Arbeitskräfte aus dem Umland aus. Im Jahr 2023 wohnten demnach 454.900 der in München arbeitenden Beschäftigten außerhalb der Stadtgrenzen. Es folgen Frankfurt am Main (404.800), Hamburg (391.900), Berlin (391.200) und Köln (305.200).

Der DGB sieht vor allem in der Krise auf dem Wohnungs- und Mietmarkt einen Grund dafür. „Viele Beschäftigte finden keine bezahlbare Wohnung mehr in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Diejenigen, die unsere Städte am Laufen halten, können sich heute mitunter nicht mal mehr eine Wohnung im Speckgürtel leisten“, sagte Körzell weiter. Täglich müssten deshalb viele Beschäftigte lange Pendeldistanzen zurücklegen.

„Die Gewerkschaften haben die Arbeitszeitverkürzungen der letzten Jahre aber nicht durchgesetzt, damit die Beschäftigten diese Zeit im Stau oder in überfüllten Zügen verbringen“, so der Arbeitnehmervertreter. Erstrittene Lohnsteigerungen gingen nicht selten für die Miete drauf. Erfolgreiche Tarifabschlüsse kämen somit nur bedingt bei den Menschen ankommen.

Die Ampel hatte sich unter anderem eine Verlängerung der Mietpreisbremse, wonach bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete in angespannten Wohnungsmärkten nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden darf, bis 2029 in den Koalitionsvertrag geschrieben. Die derzeit geltende Regelung läuft Ende 2025 aus.

Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bestritt auf Nachfrage die Deutung des Gewerkschaftsbunds, das Bundesjustizministerium sitze eine Novellierung des Mietrechts aus. Buschmann habe bereits im Juli erklärt, dass der Entwurf für die Mietpreisbremse längst fertiggestellt sei und nun im Kanzleramt liege.

Es bleibe aber dabei, dass der Bund die Mietpreisbremse nicht vorschreibe. Bundesländer sollen demnach selbst darüber entscheiden können, ob sie die Mietpreisbremse einsetzen wollen.

Das weitere Absenken der Kappungsgrenze sieht Buschmann kritisch. „Wir sollten den Neubau nicht unattraktiver machen, indem er sich weniger lohnt“, hatte er Ende Juni erklärt. Die Kappungsgrenze schreibt vor, in welcher Höhe die Mieten in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht werden dürfen. Derzeit ist in angespannten Wohnungsmärkten eine Erhöhung um 15 Prozent in drei Jahren möglich.


Foto: Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv) [dts]

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