Im Jahr 2023 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland knapp 5.503.000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen erledigt. Das waren rund 402.000 Verfahren beziehungsweise acht Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte. Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Anstieg der Neuzugänge mit gut 5.570.000 Ermittlungsverfahren und damit sieben Prozent mehr als im Vorjahr.
Die 2023 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden laut Destatis – wie in den Jahren zuvor – überwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (83 Prozent). Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Tatverdächtige zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Wie in den Vorjahren wurden die meisten Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 jedoch eingestellt und es kam nicht zur Anklage.
Insgesamt endeten nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts 59 Prozent aller Ermittlungsverfahren durch Verfahrenseinstellung. Eine Einstellung gegen Auflagen gab es in drei Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der größte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse, so das Bundesamt. Bei weiteren 26 Prozent aller Verfahren erfolgte eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen, darunter am häufigsten wegen Geringfügigkeit. Insgesamt 31 Prozent der Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts oder in seltenen Fällen wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten eingestellt.
2023 führten Destatis zufolge sechs Prozent aller Ermittlungsverfahren zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren. In weiteren 10 Prozent der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder – seltener – eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.
Die übrigen 24 Prozent der Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt, so das Statistische Bundesamt. Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.
Im Jahr 2023 entfiel knapp ein Drittel aller erledigten Ermittlungsverfahren – ähnlich wie im Vorjahr – auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Das waren rund 1.599.000 und damit sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Weitere 16 Prozent aller erledigten Ermittlungsverfahren betrafen Straßenverkehrsdelikte (906.000 und damit 4 Prozent mehr als im Vorjahr). Gut 505.000 Verfahren (neun Prozent aller 2023 erledigten Verfahren) hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Verfahrensschwerpunkt. Das waren neun Prozent mehr als im Vorjahr.
Starke Anstiege zeigten sich bei aufenthaltsrechtlichen Delikten und bei Wirtschaftsstraftaten. So gab es 2023 knapp 328.000 Verfahren mit Schwerpunkt Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das waren 32 Prozent mehr als im Vorjahr. Knapp 222.000 erledigte Verfahren betrafen Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und Geldwäschedelikte (+28 Prozent zum Vorjahr).
Foto: Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht (Archiv) [dts]