Der Bundestag hat am Donnerstag die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet. Für die Reform stimmten 374 Abgeordnete, dagegen 285. Ein Parlamentarier enthielt sich.
Mit dem Gesetz soll das derzeit auf sogenannten Fallpauschalen basierende System so umgebaut werden, dass künftig 60 Prozent der Betriebskosten von Kliniken mit neu eingeführten Vorhaltepauschalen gedeckt werden. Mit der Einführung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien soll garantiert weren, dass Leistungen künftig nur in solchen Krankenhäusern erbracht werden, die über das dafür notwenige Personal, eine adäquate apparative Ausstattung sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung verfügen.
„Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt“, erklärte Lauterbach in seiner Rede im Bundestag. „Wir haben Unterversorgung, Überversorgung und Fehlversorgung nebeneinander.“ Eine Unterversorgung gebe es beispielsweise in Kinderversorgung und der Geburtshilfe. „Wir haben auch eine Unterversorgung der Versorgung von Schlaganfallpatienten. Zum Teil braucht es 50 Minuten nach einem Schlaganfall, bis der Patient versorgt werden kann in einer geeigneten Einrichtung“, sagte der SPD-Politiker. „Diese Unterversorgung kostet Menschenleben jeden Tag.“
Gleichzeitig haben man eine Fehlversorgung in der Krebsbehandlung. „Wir haben im Umfeld der Uniklinik Köln 85 Kliniken, die auch Darmkrebs versorgen. Viele dieser Kliniken machen weniger Fälle und sich nicht spezialisiert“, behauptete der Gesundheitsminister. „Kein Arzt würde sich jemals in einer solchen Klinik selbst behandeln lassen.“ Eine Überversorgung gebe beispielsweise bei den Knieprothesen, die von Kliniken als „Cash Cow“ benutzt würden. „Zum Teil ist es jetzt schneller möglich, ein Kniegelenk austauschen zu lassen, auch wenn es vielleicht gar nicht notwendig ist, als dass Sie einen Termin beim Physiotherapeuten für das Knie bekommen.“
Die Krankenhausreform werde eine Umstellung sein, so Lauterbach. „60 Prozent des Budgets werden über Vorhaltepauschalen bezahlt und diese 60 Prozent werden von den Ländern so verteilt, dass das Nebeneinander von Überversorgung, Fehlversorgung und Unterversorgung beseitigt werden kann“, erläuterte der Bundesminister. „Ein Land kann hingehen und baut zusätzliche Kapazitäten für die Schlaganfallversorgung auf, baut Überkapazitäten bei der Versorgung von Kniegelenkprothesen ab. Die Länder bekommen die Möglichkeit, das tatsächlich so zu steuern, dass es dem Bedarf entspricht.“
Die Opposition sieht in der Reform kein Mittel gegen das drohende Krankenhaussterben. „Wir haben immer gesagt für die Übergangsphase, bis diese Reform wirken kann, brauchen wir eine Brückenfinanzierung“, sagte Tino Sorge (CDU). „Wenn Ihnen die Versorgung im ländlichen Raum insbesondere wichtig wäre, dann hätten sie schon längst mit uns gemeinsam diese Brückenfinanzierung hier im Bundestag auf den Weg gebracht.“
Das Gesetz ist nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig, eine Blockade ist dennoch möglich. Die unionsgeführten Länder haben bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen.
Foto: Krankenhaus (Archiv) [dts]