Der Bundesrat hat am Freitag einen Teil des sogenannten „Sicherheitspakets“ der Ampelkoalition gestoppt.
Während das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ist und von der Länderkammer gebilligt wurde, wurde dem „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ die Zustimmung verweigert. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das gestoppte Gesetz sollte das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten ausstatten. Zudem sollte es den Einsatz von Polizeisoftware mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ ermöglichen. Darüber hinaus sollten in Waffenverbotszonen „stichprobenartige“ Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchgeführt werden können.
Am Vormittag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Paket als „richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus“ bezeichnet. Es sei „die richtige Antwort auf Gewaltkriminalität in Zügen, auf Plätzen auf Festen, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen“, sagte sie in der Bundestagsdebatte.
Der Union – und offenbar auch den unionsgeführten Bundesländern – geht das Paket nicht weit genug. „Wir müssen nicht nur steuern, sondern wir müssen die irreguläre Migration nachhaltig begrenzen und reduzieren, denn wir haben ein massives Sicherheitsproblem mit der massenhaften illegalen Einwanderung“, sagte Andrea Lindholz (CSU).
Konstantin von Notz (Grüne) hatte die Änderungen, mit denen die Koalition auf Kritik von Sachverständigen und aus den Reihen von SPD und Grünen eingegangen ist, verteidigt. Man habe in allen Bereichen relevante und entscheidende Verbesserungen vorgenommen. „Dieses Paket wird wirksamer, aber es wird vor allem deutlich europa- und verfassungskonformer“, sagte er. „Im Waffenrecht ermöglichen wir der Polizei einfacher anlassbezogen und verhältnismäßig Personen bezüglich des Mitführens von Messern bei großen Menschenansammlungen zu kontrollieren.“ Im Vorfeld dieser Zonen, die sichtbar ausgewiesen sein müssten, habe man Kontrollen, erläuterte von Notz. „Damit ist eine Uferlosigkeit der Regelung ausgeschlossen und das ist gut so.“
Auch beim Einsatz von KI-gestützter Polizeisoftware habe man Maßnahmen getroffen, um Missbrauch auszuschließen. „Bevor es dem BMI nicht gelingt, sauber, bestimmt und schlüssig aufzuschreiben, wie genau man Technik, diese neuen Befugnisse grundrechtsschonend umsetzen will, dürfen diese Werkzeuge auch nicht zum Einsatz kommen“, erläuterte der Grünen-Politiker.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger hatte das Gesetzespaket scharf kritisiert. „Dieser Plan ist nicht nur unmenschlich und eines sozialen Rechtsstaats unwürdig. Er ist auch ein klarer Verstoß gegen verbindliches EU-Recht und klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“
Foto: Bundesratssitzung (Archiv) [dts]