Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlen den Kinderzuschlag neuerdings offenbar oft ohne ausreichende Prüfung der Bedürftigkeit aus. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf interne Dokumente der Behörde.
Demnach werden Leistungen angeblich auch dann bewilligt, wenn die nötigen Unterlagen nicht vollständig vorliegen und gemachte Angaben der Antragsteller ungeprüft übernommen werden. Die Ansprüche der Antragsteller würden wegen des hohen Aufkommens nur noch „glaubend bearbeitet“, zitiert die „Bild“ einen Mitarbeiter der Familienkasse, der laut Zeitung anonym bleiben will. Dies bedeute, dass Angaben der Antragsteller grundsätzlich ohne genaue Prüfung akzeptiert würden.
Die „glaubende Bearbeitung“ sei weit verbreitet und werde von den Vorgesetzten eingefordert, schreibt die „Bild“ weiter. Das Verfahren sei dadurch sehr anfällig für Betrug, hieß es aus der Familienkasse. Ein BA-Sprecher sagte der Zeitung, die Familienkasse habe das Verfahren „vereinfacht“. Trotzdem sei die „Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung weiterhin gewährleistet“.
Foto: Bundesagentur für Arbeit (Archiv) [dts]