Das Strafmaß im Prozess um den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump soll nach einer Entscheidung des Vorsitzenden Richters erst nach den US-Wahlen im November verkündet werden.
Der neue Termin wurde von Richter Juan Merchan auf den 26. November gelegt, geplant war das Urteil eigentlich für den 18. September. „Ihr Urteil muss respektiert und in einer Weise behandelt werden, die nicht durch die enorme Bedeutung der bevorstehenden Präsidentschaftswahlen verwässert wird“, gab Merchan in einem Schreiben als Begründung an. „Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität unseres Justizsystems erfordert eine Strafzumessung, die sich voll und ganz auf das Urteil der Geschworenen und die Abwägung der erschwerenden und mildernden Umstände konzentriert, ohne Ablenkung oder Verzerrung.“
Donald Trump dürfte diese Entscheidung gelegen kommen, wurde er doch in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. Er selbst hatte auf nicht schuldig plädiert. Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten sich zuvor dafür eingesetzt, den Termin der Urteilsverkündung zu verschieben.
Trump könnte laut Sachverständigen eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren drohen, doch liegt es im Ermessen von Richter Merchan, auch eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine kurze Haftstrafe zu verhängen.
Im New Yorker Strafprozess um den Vorwurf der Fälschung von Geschäftsunterlagen und möglichen Verstößen gegen das Wahlgesetz hatten die Geschworenen Trump im Mai in allen Anklagepunkten für schuldig erklärt.
Die Vorwürfe stehen in Verbindung mit Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar. Trump ist nicht für die Zahlung an sich angeklagt, diese ist in den USA legal. Er soll jedoch die Zahlungen, die sein früherer Anwalt Michael Cohen für ihn tätigte, als gewöhnliche Rechtskosten getarnt haben. In New York ist Unterlagenfälschung lediglich ein Vergehen – außer sie hat das Ziel, ein anderes Verbrechen zu verschleiern.
Foto: Donald Trump (Archiv) [dts]