Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Medizinforschungsgesetz verabschiedet. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten.
Das Gesetz soll Deutschland erklärtermaßen als Standort für medizinische Forschung stärken. So sollen klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden. Standardvertragsklauseln sollden dafür sorgen, dass schneller als bislang mit klinischen Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten begonnen werden kann. Zudem ist die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren vorgesehen, die Expertise zur Bewertung von klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt. Im Bereich des Strahlenschutzrechts werden die behördlichen Prüffristen werden stark verkürzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt künftig das Anzeigeverfahren, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen. Für alle strahlenschutzrechtlichen Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben wird ein einziges Portal geschaffen. In Deutschland forschende pharmazeutische Unternehmen erhalten bei der Festsetzung von Preisen größere Spielräume.
„Es geht auch tatsächlich darum, uns als Biotechnologie- und Pharmastandort in Deutschland zu profilieren“, sagte Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rehinland-Pfalz, bei der Sitzung. „Es geht um medizinische Innovationen etwa im Kampf gegen Krebs und Alzheimer.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Verabschiedung des Gesetzes aus seinem Haus. „Mit dem Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren“, so Lauterbach. „Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) stellte schlankere Verfahren heraus. „Das Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab“, sagte sie. „Das entlastet zum einen die Forschenden, zum anderen können sich Ethik-Kommissionen und Behörden so auf die schwierigen ethischen und radiologischen Fach- und Rechtsfragen konzentrieren.“
Foto: Sitzung des Bundesrates am 27.09.2024 [dts]