Habeck will schärfere Regeln für chinesische Online-Plattformen

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Regeln für chinesische Online-Plattformen verschärfen und verlangt mehr Kontrollen ihrer Produkte. Das geht aus einem „Aktionsplan E-Commerce“ des Ministeriums hervor, über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagausgaben) berichtet.

Häufig kämen über die Plattformen Produkte auf den europäischen Markt, die gegen EU-Vorgaben rund um Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheits- oder Umweltstandards verstießen, heißt es in dem dreiseitigen Plan. Dies solle durch eine „konzertierte Aktion“ von Zoll und Behörden möglichst in allen EU-Ländern unterbunden werden, etwa durch systematische Kontrollen und Testkäufe.

So schlägt das Ministerium vor, Informationen zur Produktsicherheit oder zu Umwelt- und Gesundheitsschutz künftig im digitalen Produktpass zu hinterlegen. Zudem sollen die Behörden bei Verstößen auch die Plattformen selbst belangen können, „wenn für die Hersteller kein verantwortlicher Wirtschaftsakteur identifizierbar oder greifbar ist“. Verstöße müssten europaweit in einer Datenbank gesammelt werden, um so „systemisches Fehlverhalten aufzudecken und sanktionieren zu können“.

Auch die Datenschutzbehörden sollten enger zusammenarbeiten. „Wir beobachten, dass Onlinehandelsplattformen in großem Umfang personenbezogene Daten erheben und nutzen“, schreibt das Ministerium. Langfristig brauche es eine schlagkräftige EU-Datenschutzbehörde.

Ohnehin liegen viele der Regelungen in der Kompetenz der EU, das Ministerium kann hier nur Vorschläge machen. Dazu zählt auch eine Sonderregel, die den Plattformen Temu und Shein, die mit Billigprodukten zunehmend den europäischen Markt erobern, zusätzlich hilft: die Zollfreigrenze von 150 Euro. Bis zu diesem Wert lassen sich Waren zollfrei in die EU einführen – was für die meisten Pakete der chinesischen Billiganbieter gilt. Auch die EU will diese Sonderregel ab 2028 abschaffen. Habecks Ministerium tritt nun für eine möglichst „bürokratiearme“ Abschaffung ein – schließlich muss anschließend für jedes Päckchen Zoll erhoben werden.

„Wer online einkauft, muss sich auf sichere und unbedenkliche Produkte verlassen können“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Zeitung. Giftige Substanzen gehörten nicht in Kleidung oder Spielgeräte. „Die deutschen und europäischen Sicherheitsstandards müssen erfüllt und durchgesetzt werden.“

Konkurrenz belebe das Geschäft, sagte Habeck. „Aber: Die deutschen und europäischen Unternehmen dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass andere die geltenden Regeln umgehen.“ Europas Regeln gälten schließlich für alle Händler.


Foto: Robert Habeck (Archiv) [dts]

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