Das Land Brandenburg durfte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin, die früher als Moderatorin für „Comapct TV“ gearbeitet hatte, wegen „arglistiger Täuschung“ zurücknehmen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag.
Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte im Juni geurteilt, dass die entsprechende Tätigkeit an einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse. Die Frau soll vor ihrer Einstellung nach „bedeutsamen Umständen ihres beruflichen Werdegangs“ gefragt worden sein, und habe die Tätigkeit für „Compact TV“ verschwiegen.
Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun, die Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen. Die Rücknahme diene lediglich „der Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn“, so die Richter (Beschluss vom 26. September 2024 – OVG 4 S 23/24).
Unter „Compact TV“ werden Videobeiträge des Magazins „Compact“ verbreitet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt über die Marke, „Hauptmerkmal vieler der verbreiteten Beiträge“ sei „die Agitation gegen die Bundesregierung und allgemein das politische System Deutschlands“. Im Juli 2024 verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Betreibergesellschaft, das Bundesverwaltungsgericht setzte den Sofortvollzug aber wieder außer Kraft.
Foto: Compact-Stand auf AfD-Parteitag (Archiv) [dts]