Im Fall der Protestaktion gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an einem Fähranleger in Schlüttsiel im Januar hat der Generalbundesanwalt die Übernahme der Ermittlungen abgelehnt. „Die Vorgänge waren dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden, da eine gegebenenfalls in Betracht kommende Nötigung von Verfassungsorganen im Sinne der §§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches in die dortige Zuständigkeit fallen würde“, teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg dem „Stern“ auf Anfrage mit.
„Der Generalbundesanwalt hat indes das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer solchen Straftat verneint und die Akten zur abschließenden Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Flensburg zurückgesandt“, hieß es.
Auf dem Höhepunkt der Bauernproteste war Habeck, der aus einem Urlaub von Hallig Hooge kam, beim Anlegen am Fähranleger Schlüttsiel von einer aufgebrachten Menge am Verlassen der Fähre gehindert worden. Der Grünen-Politiker blieb aus Sicherheitsgründen auf der Fähre und konnte erst Stunden später als geplant auf das Festland zurückkehren.
Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, um zu prüfen, ob von den Protestierenden möglicherweise Straftaten begangen wurden. Dieser Vorwurf ist auch mit der Karlsruher Entscheidung noch nicht ausgeräumt. „Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ereignissen am Fähranleger Schlüttsiel/Kreis Nordfriesland sind noch nicht abgeschlossen“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es würden derzeit Bild-, Ton- und Videodateien sowie „weitere Recherche-Ergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet“.
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]