DGB wirft Arbeitgebern Verweigerungshaltung beim Mindestlohn vor

Der Deutsche Gewerkschaftsbund wirft den Arbeitgebern eine Verweigerungshaltung bei der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie vor.

„Die Arbeitgeber hatten zwei Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Jetzt mit großem Gepolter geltendes Recht zu konterkarieren, ist nichts anderes als eine Verweigerungshaltung, um einen armutsfesten Mindestlohn auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben“, sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis Mitte November in deutsches Recht umgesetzt sein. Geht es nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), soll der Mindestlohn demnach von 2026 an auf rund 15 Euro steigen.

„Mit seinem Schreiben an die Mindestlohnkommission hat der Minister jetzt eine Klarstellung vorgenommen, wie sie von der EU-Kommission verlangt wird“, sagte Körzell weiter. Mit „Wortbruch“, wie ihn die Arbeitgeber dem Arbeitsminister vorgeworfen hätten, habe das „rein gar nichts zu tun“.

Kritik, wonach ein höherer Mindestlohn in der angespannten Wirtschaftslage so manches Unternehmen zu überlasten droht, lässt der DGB-Vorstand nicht gelten. „Höhere Mindestlöhne sind gerade jetzt von Vorteil, um die Binnenkonjunktur zu stützen, weil sie fast komplett in den Konsum gehen“, sagte Körzell der NOZ.

Dass massenhaft Jobs wegfallen würden, sei eine Mär. „Das kennen wir schon aus Zeiten, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Da lagen viele neoliberale Wirtschaftswissenschaftler voll daneben. Tatsächlich ist das Gegenteil eingetreten: Es gab einen regelrechten Job-Boom“, so Körzell. Zwar seien einige prekäre Jobs verschwunden, sie seien aber durch reguläre Beschäftigung ersetzt worden.


Foto: DGB (Archiv) [dts]

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