Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) müssen im Dienst auf Marihuana und Haschisch verzichten. Das geht aus einem internen Rundschreiben hervor, das kurz nach Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes Anfang April an alle BKA-Standorte verschickt wurde und über das der „Spiegel“ nun berichtet.
Darin weist die Polizeibehörde „aus gegebenem Anlass“ darauf hin, dass der Konsum von Cannabis „in allen Liegenschaften des BKA nicht gestattet ist“. Das Verbot umfasse auch den „Besitz von Cannabispflanzen“ – die folglich als Raumschmuck für Kommissariate oder Vernehmungszimmer ausfallen müssen.
Zudem sollten die Ermittler „zu Dienstbeginn und auf dem Weg zur Dienststelle“ sicherstellen, „dass eine Beeinträchtigung durch einen vorherigen Konsum nicht gegeben“ sei. Eine „uneingeschränkte Dienstfähigkeit“ setze voraus, dass BKA-Angehörige bei „ihrer Tätigkeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen“ stünden. Auch das „Führen von Dienst-Kfz“ sei bei Konsum von Cannabis verboten. Was der „gegebene Anlass“ für den Hinweis auf das Kiffverbot war, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv) [dts]