Straubing: Gefasste Ausbrecher kommen in reguläres Gefängnis

Die aus dem Maßregelvollzug in Straubing geflüchteten Täter sollen, sobald sie gefasst sind, nicht mehr in eine entsprechende forensische Einrichtung zurückkehren. Das berichtet die Mediengruppe Bayern (Samstagausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise.

Demnach wurde seitens der Justiz für alle Geflohenen ein Vorrang der Untersuchungshaft beantragt. Sie sollen also nach ihrer Wiederergreifung in ein reguläres Gefängnis statt zurück in den Maßregelvollzug. Die Geflohenen gelten wegen der Geiselnahme und ihres Ausbruchs sowohl als therapieunwillig als auch nicht mehr therapierbar, was den sofortigen Abbruch aller Therapiemaßnahmen und damit reguläre Haft zur Folge habe, hieß es. „Alles andere wäre der Bevölkerung auch nicht mehr vermittelbar“, war den Zeitungen zufolge aus Ministeriumskreisen zu vernehmen.

Der zuständige Sprecher der Staatsanwalt in Regensburg, Thomas Rauscher, bestätigte die Beantragung der U-Haft. In welches bayerische Gefängnis der gefasste 28-Jährige komme, werde die Staatsanwaltschaft nicht verraten, da ein Trennungsbeschluss vorliege, so Rauscher. Das heißt, man plane, die vier Ausbrecher getrennt unterzubringen, wenn die Polizei auch die anderen drei stelle.

Wie die Mediengruppe Bayern weiter berichtet, sind bereits zahlreiche Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Planung. Bereits in den kommenden Tagen soll es zwei Runde Tische, zum einen mit allen Bezirkstagspräsidenten in Bayern sowie zum anderen mit den 14 Leitern der jeweiligen bayerischen Anstalten geben. Zudem sollen im Herbst in allen Maßregelvollzugsanstalten in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Sondereinsatzkommandos (SEK) Gefahrensimulationen wie etwa Geiselnahmen durchgeführt werden. Dies sei ebenfalls mit dem Innenministerium und der Justiz sowie den Bezirken in der vergangenen Woche so abgesprochen, war zu vernehmen.

Das sachlich zuständige bayerische Sozialministerium erklärte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Abläufe in den Einrichtungen auf den Weg gebracht worden sei. So sollen künftig keine Kunststoffspiegel in den Einrichtungen mehr ausgereicht werden, da eine solche Spiegelscherbe den vier Ausbrechern in Straubing als Waffe gedient hatte. Stattdessen sollen fest in den Wänden verbaute polierte Metallplatten künftig als Spiegel dienen.

Geklärt sein soll mittlerweile auch, warum der von den Ausbrechern überwältigte Mitarbeiter keinen Alarm gegeben hat – ein entsprechendes Personenwarngerät habe der Mitarbeiter zwar getragen, es sei ihm aber so schnell entrissen worden, so dass er keinen Alarm mehr habe geben können. Künftig soll offenbar eine strenge Zwei-Personen-Regel gelten: Eine Konstellation wie beim Ausbruch in Straubing vor einer Woche, wo ein Mitarbeiter von vier Insassen überwältigt wurde, solle in Zukunft nicht mehr vorkommen können. Personell sei das wohl machbar, hieß es.

Nach offiziellen Zahlen des Sozialministeriums sind seit dem Jahr 2016 bayernweit insgesamt 39 in Einrichtungen untergebrachte Personen geflohen – inklusive der vier nun in Straubing ausgebrochenen Männer. In Straubing war dies der einzige Ausbruch seit 2016, in der kürzlich ebenfalls in die Schlagzeilen geratenen Einrichtung in Mainkofen (wo ein Mann bei einem begleiteten Kinobesuch geflohen war) hat es seit 2016 drei Vorgänge gegeben. Von den insgesamt 39 Geflohenen sind aktuell noch fünf flüchtig – drei der vor einer Woche in Straubing geflohenen Männer sowie zwei weitere konnten bisher nicht wieder aufgespürt werden. Umgekehrt bedeutet dies, dass man 34 der Geflüchteten wieder habhaft wurde.


Foto: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) [dts]

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