Bund, Länder und die Wirtschaft treiben den Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm weiter voran. Am Mittwoch wurde eine gemeinsame Erklärung zu dem Thema veröffentlicht.
Demnach sollen die Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung der Pläne nun geschaffen werden. Dabei werden Herausforderungen genannt und mehrere Lösungsansätze in Form eines übergreifenden Handlungsrahmens definiert. Unter anderem ist der Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Phosphorrückgewinnung vorgesehen.
Darüber hinaus ist der sofortige Beginn von Planung und Umsetzung zum Anlagenbau bei allen betroffenen Klärschlammerzeugern sowie die Klärung der Möglichkeit zur Umlage der Kosten auf die Abwassergebühren vor 2029 und erforderlichen Investitionssicherheit durch Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm vorgesehen. Bei der Nutzung der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsaschen bestehen unterdessen noch offene technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen.
Zu den Unterzeichnern der Erklärung zählen das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hinzu kommen mehrere Verbände.
Hintergrund der Pläne ist, dass Phosphor als wichtiger und knapper Rohstoff gilt, den Pflanzen in der Landwirtschaft zum Wachsen brauchen. Da Deutschland keine eigenen Vorkommen hat, muss Phosphor importiert werden. Eine alternative Quelle von Phosphor ist Schlamm aus kommunalen Kläranlagen. Bislang wird aber nur wenig Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen. Das soll sich ab 2029 ändern, wenn die Phosphorrückgewinnung zur gesetzlichen Pflicht wird.
Foto: Kläranlage (Archiv) [dts]