Aus den Ländern kommen Forderungen nach Nachbesserungen der Pläne von Ampel und Union, das Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme von Extremisten zu schützen.
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der „Rheinischen Post“, der vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts sei zwar ein wirklicher Fortschritt, den Rechtsstaat krisenfester zu machen. „Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht aber einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen.“
Limbach ergänzte: Die Wahl der höchsten Richter in Deutschland mit einer Zweidrittelmehrheit gehöre deswegen nicht nur in ein Gesetz, sondern in die Verfassung. Auch sollten alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht „nur mit Zustimmung der Länder geändert werden“, sagte Limbach. „Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs halte ich bei diesen Forderungen für unerlässlich.“
Bundesjustizministerium, Ampel und Union hatten sich im Juli nach langen Verhandlungen auf einen besseren Schutz des Karlsruher Gerichts vor Einflussnahme geeinigt. Struktur und Arbeitsweise sollen demnach in das Grundgesetz aufgenommen werden. Die Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl aber nicht.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) [dts]