Minijobs sind deutlich häufiger in Betrieben ohne Tarifbindung zu finden als in Firmen, die sich an Tarifverträge halten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Montagausgabe berichtet.
Demnach lag der Anteil der steuer- und beitragsfreien Klein-Jobs an allen Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen bei 8,4 Prozent im Jahr 2023. In Betrieben ohne Tarifvertrag war der Anteil mit 16,1 Prozent fast doppelt so hoch. Das Ministerium stützt sich dabei auf Daten des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit von Mitte 2023.
Für 49 Prozent der abhängig Beschäftigten im Westen und 56 Prozent im Osten gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2023 keinen Tarifvertrag. Dass Betriebe ohne Tarifbindung häufiger Minijobber beschäftigen, könnte daran liegen, dass Betriebsräte und Gewerkschaften weniger Mitsprache haben und keine sozialversicherungspflichtigen Stellen durchsetzen können. Auch Teilzeit-Beschäftigung kommt in Betrieben mit Tarifbindung seltener vor als in Betrieben ohne Tarifbindung, wie das Ministerium schreibt. Für Gesamtdeutschland liegt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung bei 34,3 Prozent, in Betrieben mit Tarifbindung bei 31,7 Prozent, so das Arbeitsministerium in seiner Antwort.
„Prekäre Beschäftigung steht für schlechte soziale Absicherung, geringe Löhne und am Ende des Erwerbslebens für mickrige Renten und Altersarmut“, sagte Linken-Politikerin Ferschl. „Tarifverträge sorgen für gute Arbeit, aber die Bundesregierung ignoriert gekonnt die Stärkung der Tarifbindung. Sie muss jetzt endlich das angekündigte Tariftreuegesetz auf den Weg bringen und die Tarifflucht konsequent verhindern.“ Ferschl forderte zudem, die Minijobs abzuschaffen.
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