Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Kürzung des Bürgergeldes für rechtlich möglich. „Die geltende Rechtslage verbietet Absenkungen – da hat das Ministerium recht – verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern“, sagte Buschmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Deutschland könne stolz sein auf seinen Sozialstaat. „Zugleich dürfen wir aber nicht die Solidarität mit denjenigen Menschen vergessen, die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren. Die Solidarität auch mit diesen Menschen müssen wir stärken.“
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte zuvor eine Kürzung des Bürgergeldes um 14 bis 20 Euro gefordert. Das Bundesarbeitsministerium weist das Ansinnen aus juristischen Gründen zurück: Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ gebe. Kritiker des FDP-Vorstoßes argumentieren außerdem mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
„Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist“, sagte Justizminister Buschmann der NOZ. „Daran gibt es nichts zu rütteln.“ Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde. Experten hätten berechnet, dass der derzeitige Bürgergeldsatz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch sei. „Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, so Buschmann.
Foto: Werbung für das Bürgergeld (Archiv) [dts]