Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat sich skeptisch zu den am Nachmittag vorgestellten Plänen der Bundesregierung geäußert, Sozialleistungen für sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ auf Null zu reduzieren. „Es ist bereits geltende Rechtslage, dass Menschen die ausreisepflichtig sind, nur einen eingeschränkten Anspruch haben“, sagte Haßelmann den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagausgaben).
„Darüber hinaus gibt es sehr klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Existenzminimum für alle Menschen, auch für Geflüchtete und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die wir zu beachten haben. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen“, erklärte die Grünen-Politikerin.
Haßelmann forderte eine Fokussierung auf andere Maßnahmen. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, die Gefahren des islamistischen Terrors zu bekämpfen, in innere Sicherheit zu investieren, die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, die bessere Ausstattung der Ausländerbehörden und Gerichte voranzubringen und auf Rechtsdurchsetzung zu achten und Vollzugsdefizite abzubauen“, so die Grünen-Fraktionschefin. „Hierfür braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern.“
Die Bundesregierung hatte sich am Donnerstag darauf geeinigt, mit mehreren Regelungen das Asylrecht zu verschärfen. „Wir werden ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse definieren bei Straftaten, die mit einem Messer begangen werden und zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr führen“, kündigte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) an. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll Justizminister Marco Buschmann (FDP) zufolge auch im Jugendstrafrecht für Angriffe mit Messern geschaffen werden. Auch Reisen in das Heimatland sollen begrenzt werden. „Wer ohne zwingenden Grund, wie zum Beispiel eine Beerdigung naher Angehöriger, in sein Heimatland zurückreist, dem soll der Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter aberkannt werden“, kündigte Faeser an. Eine Arbeitsgruppe mit den Ländern soll Hürden für Dublin-Abschiebungen beseitigen.
Die Ausschlussgründe für Asyl sollen erweitert werden. „Wer Menschen angreift wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung wegen ihres jüdischen Glaubens oder auch sonstigen menschenverachtenden Beweggründen, sprich wer islamistisch, dschihadistisch oder sonst wie extremistisch motiviert ist, kann in Deutschland kein Asyl bekommen oder als Flüchtling anerkannt werden“, sagte Buschmann. „Und deshalb werden wir die Ausschlussgründe für die Asylberechtigung und die Flüchtlingseigenschaft ausweiten.“ Anja Hajduk (Grüne), Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, kündigte in Vertretung von Minister Robert Habeck (Grüne) zudem eine Streichung von Leistungen für Flüchtlinge an, die bereits in einem anderen EU-Staat Leistungen beziehen können.
Foto: Flüchtlingsunterkunft Tempelhof (Archiv) [dts]