Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, spricht sich dagegen aus, ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustreben. „Nach dem, was mir bekannt ist, würde ich derzeit von einem Verbotsantrag abraten“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).
Zwar habe er nicht die Kenntnisse, die etwa dem Verfassungsschutz und den zuständigen Ministerien vorlägen, doch Papier hob hervor: „Ein Parteiverbot ist im Grundgesetz vorgesehen, aber es ist das äußerste und ein sehr zweischneidiges Mittel zum Schutz der Demokratie. Denn eine Partei zu verbieten, ist an sich undemokratisch und autoritär.“ Der Jurist ergänzte, dass die „rechtsstaatliche Demokratie“ ihre „Feinde vorrangig mit den Mitteln des Rechtsstaats und des freien Meinungskampfes“ bekämpfe, „nicht mit Verboten von Meinungen und Gesinnungen“.
In dieser Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits ein Verbot des Magazins Compact in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Papier sieht in diesem Fall eine „rote Linie“ im Kampf gegen den Rechtsextremismus durch die Bundesregierung überschritten. „Aus meiner Sicht hat das Bundesinnenministerium sein administratives Handeln falsch eingeschätzt“, sagte Papier. Die Ampel-Koalition habe „das hehre und legitime Ziel, Rechtsextremismus zu bekämpfen“, so Papier. „Doch sie verkennt in diesem Fall, dass der demokratische Rechtsstaat seine Feinde allein mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen kann.“
Foto: AfD-Logo (Archiv) [dts]