Digitalminister Volker Wissing (FDP) will den Mobilfunkbetreibern das Schließen von Funklöchern erleichtern. An diesem Mittwoch soll das Bundeskabinett ein Gesetz für den beschleunigten Telekommunikations-Netzausbau beschließen. Über den Gesetzentwurf berichtet der „Tagesspiegel“ (Mittwochausgaben).
Dieser sieht demnach vor, dass der Bau neuer Mobilfunkmasten und Glasfaserleitungen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Dieser Zusatz ermöglicht es den örtlichen Behörden, bei Abwägungen mit dem Natur-, Wasser- oder Denkmalschutz dem Ausbau der Telekommunikationsnetze den Vorrang zu geben. In der Praxis würden für die ausbauenden Unternehmen wohl zahlreiche zeitraubende und teure Prüfungen wegfallen.
Laut dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) stellt insbesondere Naturschutz seit Jahren das größte Hindernis beim Netzausbau dar. Im Bezug auf den Naturschutz soll das „überragende öffentliche Interesse“ allerdings nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen im Funkloch gelten. Das ist der Kompromiss, den Wissing nach über einem Jahr Streit mit Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) getroffen hat. Bei neuen Glasfaserleitungen fürs Festnetz gilt die Regelung nicht.
Dabei ist der Naturschutz auch hier das größte Hindernis für schnelle Genehmigungen. Viel Zeit aufzuholen, haben die Mobilfunkbetreiber allerdings nicht. Bereits nach drei Jahren soll überprüft werden, ob das überragende öffentliche Interesse für neue Telekommunikationsanalagen sinnvoll ist. Vorläufig gilt die Regel laut Gesetzentwurf, der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, nur bis Ende 2030.
Foto: Handy-Sendemast (Archiv) [dts]