Die Staatsanwaltschaft München I bemängelt Nachteile für die Arbeit der Justiz durch das Cannabisgesetz des Bundes. „Es fällt auf, dass das Gesetz Auswirkungen hat, die sehr fragwürdig sind“, sagte der Behördenleiter Hans Kornprobst dem „Spiegel“.
Seit der Reform vom Frühjahr sei es schwieriger, auf Jugendliche einzuwirken. Wenn früher ein Minderjähriger mit Cannabis erwischt wurde, „konnten wir ihn dazu zwingen, eine Beratungsstelle aufzusuchen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. „Diese Möglichkeit gibt es strafrechtlich nicht mehr“, die Beratung sei nun freiwillig. Kornprobst kritisiert, dass die Strafen für den Handel mit Cannabis geringer ausfielen, wohingegen die Änderungen für Kleinkonsumenten zumeist überschaubar seien: „Kleine Mengen zu konsumieren hat auch bisher zu keiner Verurteilung geführt.“
Laut den Strafverfolgern tun sich Polizei und Justiz in München schwerer, gegen Dealer vorzugehen oder Hausdurchsuchungen zu veranlassen. Das Gesetz habe „einen hohen Arbeitsaufwand zur Folge“, etwa weil abgeschlossene Verfahren wieder angefasst werden müssten. Bundesweit gibt es aus der Justiz Kritik an der Reform, in Bayern ist sie besonders laut.
Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv) [dts]