Der von der Ampel-Koalition eingeführte Spurwechsel für qualifizierte Asylbewerber wird bislang nur in sehr wenigen Fällen genutzt.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ nach einer Abfrage bei den zehn einwohnerstärksten Städten Deutschlands. Die 2023 im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossene Reform ermöglicht es Asylbewerbern mit anerkannter Ausbildung, unter bestimmten Bedingungen in einen sicheren Aufenthaltstitel als Fachkraft zu wechseln.
„Bislang haben in Dortmund keine Asylbewerber diesen Spurwechsel vollzogen“, teilte ein Sprecher der Stadt der Sonntagszeitung mit. Bis dato seien „keine Fälle bekannt“, sagte derweil auch ein Sprecher der Stadt Frankfurt am Main. Düsseldorf meldete einen Fall, von „sehr vereinzelten“ Anträgen berichtet Köln. Manche Städte teilten mit, keine Angabe machen zu können. Nur München meldet etwas höhere Zahlen: Rund 25 Leute hätten den Spurwechsel beantragt. Einige davon seien bislang bewilligt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte auf Anfrage mit, keine bundesweiten Zahlen vorliegen zu haben.
Um den Spurwechsel nutzen zu können, müssen Asylbewerber einige Kriterien erfüllen: Sie müssen eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium haben und einen konkreten Arbeitsplatz. Ihren Lebensunterhalt müssen sie sichern können und Deutsch sprechen. Ihr Asylantrag darf zum Zeitpunkt des Wechsels noch nicht rechtskräftig abgelehnt worden sein. Der Spurwechsel steht zudem nur jenen offen, die vor dem 29. März 2023 einreisten. Die Reform war vor allem den Grünen wichtig. Die FDP pochte im Verfahren auf die Stichtagsregelung, um keine Anreize für ungesteuerte Migration zu setzen.
„Die Debatte rund um den Spurwechsel ist sinnbildlich für die deutsche Migrationsdebatte“, kritisierte nun Misbah Khan, Innenpolitikerin der Grünen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mitverhandelt hatte. „Bedenken und Vorurteile stehen im Vordergrund, während Fakten und die Suche nach tatsächlichen Lösungen in den Hintergrund rücken.“ Der Spurwechsel in seiner jetzigen Form weise „hohe Hürden“ auf.
Die neue Vorschrift sei aus Praktikersicht „verunglückt“, heißt es aus einer Ausländerbehörde. Sie sei nicht klar verständlich und „voller Kasuistik“, also voller spezifischer Einzelfallregelungen. In den Behörden müsse man genau schauen: Ist die Person vor dem 29. März 2023 eingereist? Ist sie noch im Asylverfahren? Hat sie ihren Antrag zurückgenommen? Oder wurde er bestands- oder rechtskräftig abgelehnt? Wer keine anerkannte Ausbildung hat, könne ohnehin nicht wechseln.
Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) [dts]