Der MDR sieht einer Kündigung des Medienstaatsvertrages durch eine mögliche AfD-Regierung in Thüringen nach eigener Aussage gelassen entgegen.
„Der MDR bestünde weiter als Zweiländeranstalt und würde als Mitteldeutscher Rundfunk für die mitteldeutsche Region natürlich weiterhin ein Programm machen können“, sagte der juristische Direktor des Senders, Jens-Ole Schröder, der NDR-Medienredaktion Zapp. Der MDR sei in diesem Fall weiterhin in Thüringen empfangbar. Auch müsse der Rundfunkbeitrag trotz einer Kündigung weitergezahlt werden. Grund sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2021, die den Beitrag vorläufig abgesichert habe.
Nach Einschätzung Schröders kann Thüringens AfD-Chef Björn Höcke demnach eines seiner zentralen Wahlversprechen nicht umsetzen: Die AfD will bei einem Wahlsieg in Thüringen die Medienstaatsverträge kündigen, das Budget des MDR um 90 Prozent kürzen und durch eine Steuer finanzieren, die von Medien- und Techfirmen wie Amazon und Netflix gezahlt werden soll. Das hatte Höcke in einer Rede im November 2023 angekündigt.
Der Jurist Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg hält diese Pläne allerdings für verfassungswidrig: „Es wäre ein drastischer Einschnitt, der extrem von dem entfernt wäre, was das Bundesverfassungsgericht mittlerweile als öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert hat.“ Vor allem eine Kürzung des Budgets um 90 Prozent entspreche nicht den Anforderungen an eine Grundversorgung, so Mast.
Auch eine Finanzierung durch Steuern sei problematisch. Denn damit läge die Kontrolle über die Finanzen direkt bei der Politik. Der Rundfunk wäre nicht mehr unabhängig: „Man kann sich etwas vorstellen, wie die PiS-Partei in Polen geschaffen hat, nämlich ein sehr regierungsfreundlicher Rundfunk, der keine kritischen Fragen stellt und in das ideologische Weltbild der herrschenden Partei passt.“
Im Gegensatz zur Einschätzung des MDR geht Mast bei einer Kündigung der Medienstaatsverträge von weitreichenden Folgen aus: „Die Personen, die in Thüringen leben, wären nicht mehr verpflichtet, den MDR mitzufinanzieren“, sagte Mast. Das habe Auswirkungen auf den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „Wenn ein Bundesland ausscheidet, fehlt eine Geldquelle.“ Auch ein Sendeverbot für den MDR im Gebiet Thüringens hält Mast im Fall einer Kündigung für wahrscheinlich.
Die Thüringer AfD weist die Kritik an ihren Plänen zurück. „Wenn die Kosten sich massiv reduzieren, dann kommt man mit kleineren Beträgen aus“, so der Stellvertretende Landessprecher Torben Braga. Seine Partei wolle das Programm auf „Kernaufgaben“ reduzieren, wie Nachrichten, Regionalsport und „Traditionspflege“. Die verfassungsrechtlichen Bedenken hält Braga für unwesentlich: „Wenn Sie Juristen fragen, werden Sie immer feststellen, dass es unterschiedliche Ansichten zu bestimmten Fragen in der Juristerei gibt.“
Foto: MDR-Funkhaus (Archiv) [dts]