Das Bundesinnenministerium (BMI) treibt die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan voran. Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ bat das BMI die Bundesländer Ende Juni kurzfristig um eine Liste mit „vollziehbar ausreisepflichtigen“ Straftätern aus Afghanistan, die unter anderem folgende Kriterien erfüllen sollten: vorhandene Passpapiere, keine Familie in Deutschland, keine laufenden Gerichtsverfahren, keinen Bezug zur Terrormiliz Islamischer Staat.
Nach Informationen dieser Zeitung meldeten die Länder dem Bund bislang eine mittlere dreistellige Zahl an afghanischen Staatsangehörigen, darunter verurteilte Vergewaltiger und Mörder. Ein Sprecher des BMI bestätigte auf Anfrage: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das BMI arbeiten intensiv daran, Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Gewalttätern auch nach Syrien und Afghanistan wieder durchsetzen zu können.“
Die Bundesländer erwarten von Faeser schnelle Ergebnisse bei den Rückführungsplänen. Ein Sprecher des Hamburger Innensenators Andy Grote (SPD) sagte, man sei „sehr zuversichtlich, dass die ersten Rückführungen in absehbarer Zeit erfolgen können“. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte dieser Zeitung: „Ich hoffe sehr, dass den Ankündigungen der Bundesregierung nun auch Taten folgen. Wir haben geliefert.“
Nach Ansicht von Siegfried Lorek (CDU), Staatssekretär im Justizministerium Baden-Württemberg, reagiert das BMI zu spät: „Wenn Ministerin Faeser angibt, an Abschiebungsperspektiven nach Afghanistan werde schon seit Monaten gearbeitet, muss man sich schon fragen, warum sie hier nicht bereits 2022 und 2023 tätig geworden ist.“
Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte der „Welt am Sonntag“: „Die Gefahr, die von ausreisepflichtigen, aber nicht abzuschiebenden Kriminellen und Gefährdern für die Bevölkerung ausgeht, ist mitnichten neu. Es hätte schon längst etwas passieren können und müssen.“ Nicht jeder Mensch aus Afghanistan und Syrien sei schutzbedürftig. Jeder Fall müsse geprüft werden: „Langfristig bedeutet dies dann auch eine Rückkehr zu regulären Abschiebungen.“
Laut der „Welt am Sonntag“ hat Baden-Württemberg in dieser Woche selbst die Initiative ergriffen. Es geht um einen Afghanen, der 2018 bei einem Messerangriff in Ravensburg drei Männer schwer verletzte. Er saß wegen versuchten Mordes im Gefängnis. Nun wurde er vorzeitig entlassen, weil er einer freiwilligen Ausreise zustimmte. Am Mittwoch, sagte ein Sprecher des Justizministeriums, sei der Mann über Istanbul nach Kabul geflogen: „Im Falle einer Wiedereinreise würde die restliche Freiheitsstrafe, von deren Vollstreckung vorläufig abgesehen wurde, vollständig vollstreckt werden.“
Foto: Flugzeug (Archiv) [dts]