Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine deutliche Kürzung von Sozialleistungen für Asylbewerber ins Gespräch, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland reisen.
„Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat“, sagte Buschmann der „Welt am Sonntag“. „Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland. Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten.“
Denn die Asylbewerber hätten bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung, sagte Buschmann weiter. „Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen. Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken.“
Für die Prüfung des Asylgesuchs ist in der Regel das Land der Ersteinreise zuständig. Dort erhalten Asylbewerber auch Sozialleistungen. Viele reisen allerdings nach Deutschland weiter, wo sie ebenfalls Sozialleistungen erhalten. Wenn sie nicht ins Land der Ersteinreise zurückgeführt werden können oder selbst ausreisen, wird Deutschland nach einer bestimmten Frist für den Fall zuständig.
Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv) [dts]