Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Die Ampel hat sich bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative auf deutliche Verschärfungen für Empfänger der Grundsicherung geeinigt, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf einen Maßnahmenkatalog.
Dieser sieht vor, dass bei der Zumutbarkeit von angebotenen Jobs nachjustiert wird. Künftig ist bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.
Bei Totalverweigerern soll wieder auf das Instrument der 1-Euro-Jobs zurückgegriffen werden. Mit diesen Arbeitsgelegenheiten soll der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden.
Gleichzeitig will die Ampel Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollen auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden. In Betrieben mit Tarifbindung gilt das für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag erst ab der 41. Arbeitsstunde.
Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit will die Ampel fördern. Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, wird diese steuerlich begünstigt. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.
Außerdem sollen Firmen mit Tarifbindung Ausnahmeregeln von der Tageshöchstarbeitszeit erhalten. Diese Regelung will die Bundesregierung allerdings zeitlich begrenzen und evaluieren. Ferner soll es in Deutschland weiterhin die Möglichkeit der Vertrauensarbeitszeit geben, mit der Mitarbeiter und Firmen auf eine technische Arbeitszeiterfassung verzichten.
Wer als Rentner weiterarbeiten will, soll nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern auch noch eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei erhält der über die Altersgrenze hinaus arbeitende Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.
Bei der Hinterbliebenenrente wird die Zuverdienstmöglichkeit ausgeweitet. Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente sollen künftig neben dem Einkommensfreibetrag von 992 Euro zusätzlich 545 Euro Erwerbseinkommen pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen.
Foto: Agentur für Arbeit (Archiv) [dts]