Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert geäußert. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“, sagte sie am Dienstag.
Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Außerdem sei das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden. „Damit ist die Zahl der Abgeordneten künftig eindeutig auf 630 begrenzt.“ Das sei auch ein „wichtiges Signal“ an die Wähler: „Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben.“
Das begrüße sie als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schaffe, Kosten begrenze und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärke. Moniert hatte das Gericht die Fünf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form – insbesondere die eigentlich vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. „An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten“, so Bas.
Deutlich kritischer äußerte sich die Union zu dem Urteil. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt werte es als „Niederlage der Ampel“ vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. „Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert.“
Dobrindt sagte weiter: „Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen.“ Dieser „bewusste Manipulationsversuch“ sei „in höchstem Maße respektlos“ gegenüber den Wählern und der Demokratie an sich.
Ähnlich äußerte sich auch CDU-Chef Friedrich Merz. Mit dem Urteil habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, sagte er. „Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“
Foto: Bärbel Bas (Archiv) [dts]