2023 dokumentierte der Bundesverband Rias 4.782 antisemitische Vorfälle. Das ist eine Zunahme von über 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rechnerisch wurden 13 antisemitische Vorfälle pro Tag erfasst, teilte der Verband am Dienstagvormittag mit.
Mit den Terrorangriffen der Hamas vom 7. Oktober 2023 kam es Rias zufolge zu einem sprunghaften Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland. Rund zwei Drittel aller Fälle von extremer Gewalt, Angriffen und Bedrohungen fanden nach dem 7. Oktober statt. Beispielsweise warfen in Berlin zwei Unbekannte Mitte Oktober 2023 einen Brandsatz in Richtung eines jüdischen Gemeindezentrums. Im Ruhrgebiet kam es wenige Tage später zu zwei Brandanschlägen auf das Haus einer jüdischen Familie. Ebenfalls stiegen die Vernichtungsdrohungen gegen jüdische Personen und Institutionen nach dem 7. Oktober, so Rias.
Mit den Terrorangriffen der Hamas nahm auch die Zahl antisemitischer Vorfälle insgesamt abrupt zu: Rias-Meldestellen wurden zwischen dem 7. Oktober bis zum Ende des Jahres 2.787 antisemitische Vorfälle bekannt. Damit wurden in dem Zeitraum nach dem 7. Oktober mehr Vorfälle als im gesamten Vorjahr dokumentiert.
2023 entfielen die meisten zuordenbaren Vorfälle auf den politischen Hintergrund des anti-israelischen Aktivismus. Dieser spielte besonders bei antisemitischen Versammlungen eine zentrale Rolle. Die Ablehnung des jüdischen Staates habe unterschiedliche politische Spektren mobilisiert, so Rias. Häufig sei in diesem Zusammenhang die Shoah relativiert oder geleugnet worden.
Der Jahresbericht zeigt „anhand von zahlreichen Beispielen in allen Lebensbereichen – von Kita bis Altenpflege, in Sport und Kultur, am Wohnort im öffentlichen Nahverkehr und auf Social Media“, dass Juden und antisemitismuskritische Stimmen überall „angefeindet, bedroht und angegriffen“ werden, sagte Benjamin Steinitz, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Rias.
„Die ständige Erfahrung nur akzeptiert zu werden, wenn eine öffentliche Distanzierung von Israel erfolgt oder sich für das israelische Handeln rechtfertigen zu müssen“, bringe viele Juden „erneut in eine isolierte Situation“, erklärte er. „Warum erneut? Weil schon vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verschwörungsideologische Schuldzuweisung und Shoah-Relativierungen durch das anheften von sogenannten Judensternen immer sichtbarer wurde, weil schon der Skandal um den offenen Antisemitismus bei der Kunstausstellung Documenta zeigte, dass auch akademische und bürgerliche Milieus den Antisemitismus so lange wie möglich leugnen, weil jüdisches Leben seit Jahrzehnten auf Polizeischutz und schusssichere Türen und Fenster angewiesen ist, wie es der rechtsextremen Anschlag von Halle einmal mehr offenbarte. Heute, acht Monate nach dem 8. Oktober droht eine Normalisierung antisemitischer Ausdrucksformen.“
Stienitz rief die Politik zum Handel auf. „Der Bundestag muss endlich mit einem interfraktionellen Entschließungsantrag auf die eskalierenden Herausforderungen der Antisemitismusbekämpfung seit dem 7. Oktober reagieren“, sagte der Rias-Vorstand. „Die laufenden Haushaltsverhandlungen sind richtungsweisend. Zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen sind in ihrer Existenz bedroht. Sparmaßnahmen hätten fatale Konsequenzen für Betroffene und demokratischen Zusammenhalt.“
Zudem müssten Polizei und Justiz den Perspektiven und dem Schutz von Betroffenen einen größeren Stellenwert beimessen. „Jeder Polizist, jede Richterin, jede Staatsanwaltschaft muss befähigt sein, Antisemitismus auch in kodierter Form zu erkennen und zu verfolgen.“
Steinmetz verwies darauf, dass Grundrechte auch für Juden gelten. „Diese Selbstverständlichkeit sehen wir seit dem 7. Oktober bedroht. Wenn jüdische Kinder die Schule wechseln müssen, um sich vor antisemitischen Mobbing zu schützen und jüdische Studierende die Uni meiden, haben wir ein tiefgreifendes Problem“, erklärte er. Schulen und Hochschulen müssten Maßnahmen ergreifen, um jüdischen Schülern und Studierenden eine diskriminierungsfreie Lernatmosphäre zu ermöglichen. „Es besteht sonst die Gefahr, dass das Grundrecht auf Bildung nicht mehr wahrgenommen werden kann.“
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, pochte auf weitere Maßnahmen. „Damit den Strafverfolgungsbehörden effektive Mittel zur umfassenden Bekämpfung judenfeindlicher Hetze und Gewalt zur Verfügung stehen, fordere ich Ergänzungen im Strafgesetzbuch. So muss der Aufruf zur Vernichtung anderer Staaten unter Strafe gestellt werden. Das Verbrennen von Flaggen anderer Staaten, also ihre sinnbildliche Vernichtung, ist ja bereits schon Straftat, was das Vorgehen gegen israelfeindliche und damit antisemitische Demonstrationen erleichtert“, so Klein. „Hier sollten wir nun den nächsten logischen Schritt gehen. Der Paragraf 130 im Strafgesetzbuch, auch Volksverhetzungsparagraf genannt, muss so geändert werden, dass zukünftig auch Hetze gegen nicht inländische Personen und Gruppen sowie antisemitische Chiffren unter die Volksverhetzung fallen.“ Ohne diese gesetzlichen Anpassungen fielen die strafrechtlichen Möglichkeiten der Antisemitismusbekämpfung hinter die neuen Realitäten zurück, fürchtet der Beauftragte.
Der Bundesverband Rias verfolgt das Ziel einer einheitlichen Dokumentation antisemitischer Vorfälle auf Grundlage der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Diese sieht in Antisemitismus „eine bestimmte Wahrnehmung“ von Juden, „die sich als Hass“ gegenüber Juden ausdrücken könne. „Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Foto: Boykott-Aufruf gegen Israel in Deutschland (Archiv) [dts]