Namhafte Verfassungsrechtler halten ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse wegen des Ukraine-Krieges für rechtlich kaum möglich.
„So schwierig die Situation der Ukraine gegenwärtig auch ist, so hat dies nichts mit einer Notlage zu tun, die sich in die verfassungsrechtlichen Kategorien der Haushaltsnotlage einfügen lässt“, sagte Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg der „Welt“ (Dienstagausgabe).
Auch Hanno Kube von der Universität Heidelberg verwies auf die verfassungsrechtlichen Grenzen: „Notlagenkredite dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sich der Mittelbedarf schockartig auf die Haushaltslage auswirkt“, sagte Kube, der im Vorjahr einer der Prozessbevollmächtigten der CDU/CSU-Fraktion bei der erfolgreichen Klage in Karlsruhe war. Der Krieg in der Ukraine habe zwar erhebliche Konsequenzen für den Bundeshaushalt. „Doch sind diese Bedarfe seit Langem bewusst und können in die Haushaltsplanung aufgenommen werden“, sagte der Jurist.
Alexander Thiele, Professor an der Business & Law School in Berlin, hält es für schwierig, eine erneute Notlage zu begründen. „Da käme es jetzt entscheidend darauf an, ob es der Regierung gelingt, konkrete finanzielle Herausforderungen in dieser Form mit dem Ukraine-Krieg mehr oder weniger direkt zu verknüpfen“, sagte Thiele, der im Vorjahr bei der Klage in Karlsruhe die Bundesregierung vertrat. Dies müsse „sehr konkret“ dargelegt werden, es reiche nicht, pauschal „auf den Krieg“ abzustellen.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich in einem Interview dafür ausgesprochen, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. „Welch größere Notlage sollte es geben als diesen Krieg mitten in Europa? Es wäre fatal, in ein paar Jahren sagen zu müssen: Wir haben die Schuldenbremse gerettet, aber dafür die Ukraine und die europäische Friedensordnung verloren“, sagte Baerbock der „Süddeutschen Zeitung“.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) [dts]